01.03.2023 Corona-Virus: aktuelle Besuchsregelungen 

 

 

Aktuelle Besuchsregelungen ab dem 01.03.2023

Liebe Angehörige, 
liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
liebe Freunde des Hauses, 

 

Es besteht aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (§ 28b IfSG) nur noch

FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

 

 

Wir freuen uns, dass die Besuche im Haus Emmaus erleichtert werden,

und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie Gesund!

Ihr Ralf Eschbach
Einrichtungsleitung