
01.03.2023 Corona-Virus: aktuelle Besuchsregelungen
Aktuelle Besuchsregelungen ab dem 01.03.2023
Liebe Angehörige,
liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
liebe Freunde des Hauses,
Es besteht aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (§ 28b IfSG) nur noch
FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.
Wir freuen uns, dass die Besuche im Haus Emmaus erleichtert werden,
und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie Gesund!
Ihr Ralf Eschbach
Einrichtungsleitung
