Kurzzeitpflege & Probewohnen

Unser Kurzzeit- und Verhinderungspflegeangebot bietet pflege- und hilfsbedürftigen Menschen ein vorübergehendes Wohnen auf Zeit. In folgenden besonderen Situationen freuen wir uns, Sie willkommen zu heißen:

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt,
  • bei Urlaub oder kurzfristiger Verhinderung der pflegenden Angehörigen,
  • bei einer vorübergehenden Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes.

Ein solcher befristeter Aufenthalt kann pflegende Angehörige vorübergehend entlasten und er bietet auch die Gelegenheit, das Leben in unserer Einrichtung kennen zu lernen.

Unsere Preisliste

Kurzzeitpflege

Entgelte entsprechend vollstationärer Pflege

 

Dauer in Tagen2

Pflegekasse

Eigenanteil3 / Tag

Pflegegrad 1

--

125,00 €

100,75 €

Pflegegrad 2

20  max. 1.774,00 € 34,35 €
Pflegegrad 3 17  max. 1.774,00 € 34,35 €
Pflegegrad 4 14  max. 1.774,00 € 34,35 €
Pflegegrad 5 13  max. 1.774,00 € 34,35 €

Entgelte analog vollstationärer Pflege zur tageweisen Berechnung. 2 Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen. Die max. Pflegepauschale pro Jahr beträgt zur Zeit 3.386 € (8 Wochen/Jahr), wenn nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) hinzugenommen werden. Bei Überschreitung obiger Tage werden die Beträge der Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad berechnet. 3 Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.